Begünstigung und Erbrecht
In der Schweiz spielen Lebensversicherungen eine bedeutende Rolle in der privaten Vorsorgeplanung. Besonders die Säule 3a (gebundene Vorsorge) und Säule 3b (freie Vorsorge) bieten individuelle Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung im Alter sowie im Todesfall. Neben den spezifischen Vorteilen und Nachteilen der beiden Vorsorgeformen ist die Begünstigungsregelung von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht und die schnelle Auszahlung der Versicherungssumme.
Wenn der Versicherungsnehmer spezifische Begünstigte festlegt, haben diese im Todesfall ein direktes Anrecht auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Dies bietet folgende Vorteile:
Wenn keine spezifischen Begünstigten bestimmt sind, treten die gesetzlichen Erben in Kraft. Dies hat folgende Konsequenzen:
Diese Webseite verwendet Cookies. Hier kannst du auswählen, welche Cookies du zulassen willst und deine Auswahl jederzeit ändern. Klickst du auf 'Zustimmen', stimmst du der Verwendung von Cookies zu.